Artikel 25 Informationen für die Fans der Gastmannschaft - Sicherheit

UEFA-Sicherheitsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Safety and Security
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 June 2019
25.01

Der Verband oder Verein der Heimmannschaft muss dem Verband oder Verein der Gastmannschaft so viele Informationen wie möglich über das betreffende Land bereitstellen. Diese werden an die Fans der Gastmannschaft weitergegeben, beispielsweise auf der Website. Zu diesen Informationen gehören:

  1. eventuell geltende Visumvorschriften;

  2. Einfuhrbeschränkungen;

  3. Währungseinheiten und Umrechnungskurse;

  4. Entfernung verschiedener Ankunftspunkte (Flughafen, Bahnhof, Hafen) zum Stadtzentrum und zum Stadion;

  5. Adresse der Notanlaufstelle im Ausland und Name des Ausrichters;

  6. Adresse und Telefonnummer der Botschaft oder des nächsten Konsulats;

  7. Stadionplan mit den verschiedenen Sektoren, auf dem auch die Zufahrtswege von der Stadt und die Lage der ausgewiesenen Parkplätze eingezeichnet sind;

  8. detaillierte Informationen über die öffentlichen Verkehrsmittel vom Stadtzentrum zum Stadion;

  9. spezifische rechtliche Bestimmungen betreffend Fehlverhalten bei Fußballspielen im Ausrichterland;

  10. verbotene Gegenstände im Stadion;

  11. Informationen zu bekannten Toleranzniveaus der Polizei;

  12. Angaben zu den Durchschnittspreisen für Essen, Taxifahrten und öffentliche Verkehrsmittel;

  13. etwaige örtliche Gesundheitswarnungen.