Artikel 14 Eintrittskartenverkauf - Sicherheit

UEFA-Sicherheitsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Safety and Security
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 June 2019
14.01

Der Eintrittskartenverkauf muss einer strikten Kontrolle unterliegen.

14.02

Der Verband oder Verein der Gastmannschaft sollte in der Stadt, in der das Spiel ausgetragen wird, ein System zur Verteilung der Eintrittskarten an seine mitreisenden Fans in Betracht ziehen. Die Eintrittskarten sollten nur gegen einen Nachweis der Identität der Zuschauer, an welche die Eintrittskarten verkauft wurden, ausgehändigt werden.

14.03

In jedem Fall dürfen Eintrittskarten am Spieltag nur mit Genehmigung der Polizei und/oder einer anderen dafür zuständigen Behörde sowie nach Absprache mit den teilnehmenden Verbänden bzw. Vereinen am Stadion oder bei anderen Verkaufsstellen am Spielort verkauft werden.