Anhang B - Resolution „Der europäische Fußball vereint gegen Rassismus“ (Art. 45.05 a) - Sicherheit

UEFA-Sicherheitsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Safety and Security
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 June 2019
  1. Gemäß ihren Statuten gehört es zu den vorrangigen Zielsetzungen der UEFA, den Fußball in Europa im Geiste des Friedens, der Verständigung und des Fairplays ohne jegliche Diskriminierung zu fördern.

  2. Ähnlich verpflichtet sich die UEFA auch in ihren elf Werten zu einer Null-Toleranz-Politik gegenüber Rassismus.

  3. Weiter heißt es in diesen Werten, dass der Fußball mit gutem Beispiel vorangehen muss. Fußball eint die Völker und überkommt Unterschiede. Respekt ist daher ein wichtiger Grundsatz im Fußball.

  4. Vor diesem Hintergrund ist der europäische Fußball im festen Glauben vereint, dass der Rassismus und alle anderen Formen von Diskriminierung ein für alle Mal aus dem Fußball verbannt werden müssen.

  5. Die UEFA und ihre Mitgliedsverbände beschließen hiermit, ihre Bemühungen, den Rassismus aus dem Fußball zu eliminieren, noch zu verstärken. Rassistisches Verhalten jedweder Art mit Bezug zum Fußball muss strenger bestraft werden.

  6. Schiedsrichter sollten ein Spiel bei rassistischen Vorfällen unterbrechen, vorübergehend aussetzen oder auch ganz abbrechen. Die dreistufigen Richtlinien der UEFA sehen vor, dass ein Spiel zunächst unterbrochen und per Durchsage eine Warnung ausgesprochen wird. Im nächsten Schritt wird das Spiel vorübergehend ausgesetzt. Letztendlich wird das Spiel nach Absprache mit den Sicherheitsverantwortlichen abgebrochen, wenn das rassistische Verhalten anhält. In einem solchen Fall wird das Spiel als Forfait-Niederlage für die verantwortliche Mannschaft gewertet.

  7. Spieler oder Mannschaftsoffizielle, die eines rassistischen Verhaltens für schuldig befunden wurden, sind für mindestens zehn Spiele (bzw. einen entsprechenden Zeitraum bei Vereinsvertretern) zu sperren.

  8. Rassistisches Verhalten von Fans eines Vereins oder einer Nationalmannschaft ist (bei einem Erstvergehen) mit einer Teilschließung des Stadions zu ahnden, bei welcher der Teil der Tribüne, in dem der rassistische Vorfall stattfand, geschlossen bleibt. Bei einer weiteren Verfehlung ist eine Platzsperre sowie eine Geldstrafe zu verhängen. Zudem sollte Fans, die rassistischen Verhaltens für schuldig befunden wurden, der weitere Besuch von Spielen von staatlicher Seite verboten werden.

  9. Vereine und Nationalverbände sind gehalten, Sensibilisierungsprogramme gegen Rassismus durchzuführen. Auch sollten Disziplinarstrafen für rassistisches Verhalten an solche Sensibilisierungsmaßnahmen gekoppelt sein, die idealerweise zusammen mit Antirassismusorganisationen ausgearbeitet bzw. umgesetzt werden sollten. Aufklärung trägt dazu bei, dem Problem Herr zu werden, sowohl im Fußball als auch in der Gesellschaft.

  10. Spieler und Trainer müssen als Vorbilder im Kampf gegen Rassismus agieren. Öffentliche Stellungnahme gegen Rassismus gehört zu ihrer Pflicht gegenüber dem Fußball.

  11. Die UEFA verschreibt sich dieser strikten Politik von Bestrafung und Aufklärung, und alle Nationalverbände haben sich für die Einführung eines ähnlich gearteten Ansatzes unter Berücksichtigung landesspezifischer Besonderheiten ausgesprochen. Der Fußball braucht Führungspersonen – auf und neben dem Spielfeld. Der europäische Fußball steht vereint gegen Rassismus. Stoppen wir den Rassismus. Jetzt.