Artikel 15 Eintrittskartenzuteilung - Sicherheit

UEFA-Sicherheitsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Safety and Security
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 June 2019
15.01

Jeder teilnehmende Verband bzw. Verein, der ein bestimmtes Kontingent an Eintrittskarten erhält, ist dafür verantwortlich, dass diese Karten nur an eigene Fans vergeben werden.

15.02

Findet das Spiel an einem neutralen Ort statt, so hat der Ausrichter sicherzustellen, dass keine Eintrittskarten aus seinem Kontingent an die Fans der teilnehmenden Mannschaften weitergegeben werden.

15.03

Falls Eintrittskarten auf dem Schwarzmarkt auftauchen oder im Besitz von unbefugten Personen oder Agenturen gefunden werden, werden der Ausrichter und die teilnehmenden Verbände bzw. Vereine, welche die entsprechenden Karten erhalten haben, zur Verantwortung gezogen.