Artikel 42 Wiederholungen auf Großbildschirmen - Sicherheit

UEFA-Sicherheitsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Sicherheit
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
15 June 2019
42.01

Der Ausrichter muss sicherstellen, dass Bilder des Spiels auf dem Großbildschirm kein Potenzial haben, Zuschauerausschreitungen zu verursachen. Die gezeigten Bilder müssen die Grundsätze des Fairplays einhalten und dürfen nicht mit Ton untermalt werden.