Der Ausrichter:
-
darf im Stadion bzw. auf dessen Gelände nur im Rahmen der jeweils geltenden nationalen bzw. lokalen Gesetzgebung Alkohol verkaufen oder ausschenken;
-
muss sicherstellen, dass alle verkauften oder ausgeschenkten alkoholischen und alkoholfreien Getränke in offenen Papp- oder Kunststoffbehältern abgegeben werden, die nicht für gefährliche Handlungen missbraucht werden können.