Artikel 37 Einschränkung der Zuschauerbewegungen - Sicherheit

UEFA-Sicherheitsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Safety and Security
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 June 2019
37.01

Der Ausrichter muss Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Zuschauer nicht von einem Sektor in einen anderen gelangen können.

37.02

Muss in einem bestimmten Sektor mehr als eine Zuschauergruppe untergebracht werden, sind Trennungsmaßnahmen zu ergreifen; diese können aus unüberwindbaren Absperrungen oder Zäunen, die von Sicherheitspersonal bewacht sind, bestehen oder aus einer so genannten Pufferzone, die nur von Sicherheitspersonal besetzt ist und von Zuschauern nicht betreten werden kann.