Der Ausrichter muss Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle öffentlichen Durchgänge, Korridore, Treppen, Türen, Tore, Rettungs- und Fluchtwege von jeglichen Hindernissen befreit sind, die einem reibungslosen Zuschauerfluss entgegenstehen könnten.