Artikel 38 Öffentliche Durchgänge - Sicherheit

UEFA-Sicherheitsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Safety and Security
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 June 2019
38.01

Der Ausrichter muss Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle öffentlichen Durchgänge, Korridore, Treppen, Türen, Tore, Rettungs- und Fluchtwege von jeglichen Hindernissen befreit sind, die einem reibungslosen Zuschauerfluss entgegenstehen könnten.