Artikel 38 Öffentliche Durchgänge - Sicherheit

UEFA-Sicherheitsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Sicherheit
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
15 June 2019
38.01

Der Ausrichter muss Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle öffentlichen Durchgänge, Korridore, Treppen, Türen, Tore, Rettungs- und Fluchtwege von jeglichen Hindernissen befreit sind, die einem reibungslosen Zuschauerfluss entgegenstehen könnten.