Artikel 46 Zurückhalten der Fans im Stadion - Sicherheit

UEFA-Sicherheitsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Safety and Security
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 June 2019
46.01

Wenn der Einsatzleiter der Polizei oder der Sicherheitsverantwortliche aus Sicherheitsgründen entscheiden, dass eine Fangruppe im Stadion zurückgehalten werden soll, während die anderen Fans sich zerstreuen, sollte diese Entscheidung wann immer möglich dem Verband bzw. Verein der Gastmannschaft im Voraus mitgeteilt werden, damit die Informationen an deren Fans weitergegeben werden können. In jedem Fall gilt:

  1. die Entscheidung, eine Gruppe von Fans im Stadion zurückzuhalten, ist über die Lautsprecheranlage in der Sprache der betreffenden Fangruppe durchzusagen;

  2. diese Durchsage muss kurz vor Spielende wiederholt werden;

  3. der Ausrichter muss sicherstellen, dass die betroffenen Fans während der Zeit, in der sie zurückgehalten werden, Zugang zu Getränkeständen und sanitären Einrichtungen haben;

  4. wenn möglich sind die zurückgehaltenen Fans zur Verkürzung der Wartezeit und Bewahrung der Ruhe mit Musik, über die Video-Anzeigetafel o.Ä. zu unterhalten;

  5. die Zuschauer müssen regelmäßig über die verbleibende Wartezeit, bis sie das Stadion verlassen dürfen, informiert werden.