Artikel 12 Erste Hilfe für Zuschauer - Sicherheit

UEFA-Sicherheitsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Safety and Security
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 June 2019
12.01

Sowohl die Anzahl als auch die Zusammensetzung des Erste-Hilfe-Personals für Zuschauer muss von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Die Behörden haben außerdem zu bestimmen, wie viele Ambulanzen während des Spiels in Einsatzbereitschaft vor Ort zu stehen haben.

12.02

Das Erste-Hilfe-Personal muss gut erkennbar sein.