Artikel 3 Definitionen - Fairplay

UEFA-Fairplay-Reglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Fair Play
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2015
3.01

Im vorliegenden Reglement haben die unten stehenden Begriffe folgende Bedeutung:

  1. Fairplay: Handeln nach ethischen Grundsätzen, die insbesondere im Gegensatz stehen zum sportlichen Erfolg um jeden Preis sowie Wahrung der Integrität und Chancengleichheit für alle Teilnehmer, des Respekts der Persönlichkeit und des Wertes jeder an einer Sportveranstaltung beteiligten Person.

  2. Mannschaftsoffizieller: Trainer, Assistenztrainer oder anderes Mitglied des Betreuerstabs.

  3. Schiedsrichterteam: Schiedsrichter, Schiedsrichterassistent, (ggf.) zusätzliche Schiedsrichterassistenten und vierter Offizieller.

3.02

In diesem Reglement verwendete männliche Formen beziehen sich auch auf Frauen.