Artikel 10 Verhalten der Zuschauer - Fairplay

UEFA-Fairplay-Reglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Fair Play
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2015
10.01

Das Verhalten der Zuschauer einer Mannschaft wird mit mindestens einem und höchstens zehn Punkten belohnt. Dieses Kriterium kann nur bewertet werden, wenn eine ausreichende Anzahl Anhänger der betreffenden Mannschaft anwesend ist.

10.02

Von den Zuschauern wird erwartet, dass sie ihre Mannschaft mit Gesängen und Anfeuerungsrufen unterstützen und eine positive Atmosphäre im Sinne des Fairplays schaffen. Sie müssen sich gegenseitig, die Spieler und Mannschaftsoffiziellen sowie das Schiedsrichterteam respektieren. Die Zuschauer sollten die Leistung der gegnerischen Mannschaft anerkennen, auch bei einer Niederlage, und dürfen den Gegner, das Schiedsrichterteam und die Anhänger des Gegners in keinem Fall einschüchtern.

10.03

Folgendes positives Verhalten wird berücksichtigt (nicht abschließende Liste):

  1. Applaus für den Gegner;

  2. Fan-Choreografie;

  3. unterstützende Gesänge trotz enttäuschendem Spielstand;

  4. stehende Ovation für einen Gegner (z.B. bei Auswechslung).

10.04

Folgendes negatives Verhalten wird berücksichtigt (nicht abschließende Liste):

  1. einer oder mehrere Zuschauer laufen auf das Spielfeld;

  2. beleidigende Gesänge;

  3. Verwendung oder Werfen von pyrotechnischen Gegenständen;

  4. Verwendung von Laserpointern;

  5. Gewalt innerhalb oder in unmittelbarer Nähe des Stadions (z.B. gegenüber gegnerischen Anhängern, Polizei oder Ordnern);

  6. Rassismus und Diskriminierung.