Artikel 31 Eintrittskarten - Qualifikation zur Frauen-WM

Reglement des europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2023

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
FWWC
Edition
2021-23
Language
Deutsch
Enforcement Date
11 July 2021
31.01

Für den Gastverband ist eine angemessene, gegenseitig vereinbarte Anzahl Frei- und Kaufkarten zu reservieren.

31.02

Die Ausrichterverbände müssen mindestens 5 % des Gesamtfassungsvermögens ihres Stadions den Anhängern des Gastverbands vorbehalten. Zusätzlich sind die Gastverbände berechtigt, für VIPs, Sponsoren usw. bis zu 200 Karten der besten Kategorie zu erwerben, es sei denn, es besteht eine anders lautende Vereinbarung zwischen den beiden betroffenen Verbänden (vgl. Artikel 17 und 25, UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement und Artikel 19, UEFA-Sicherheitsreglement).

31.03

Gastverbände, die ein Kartenkontingent beansprucht haben, dürfen nicht benötigte Karten bis sieben Tage vor dem Spiel unentgeltlich an den Ausrichterverband zurückgeben, es sei denn, die beiden Verbände haben eine anders lautende schriftliche Vereinbarung. Nach Ablauf dieser Frist muss der Gastverband das ganze Kontingent bezahlen, ungeachtet dessen, ob er alle Karten verkauft hat oder nicht.

31.04

Der Ausrichterverband kann vom Gastverband zurückgegebene oder nicht beanspruchte Eintrittskarten neu zuteilen, vorausgesetzt, dass alle Sicherheitsmaßnahmen (gemäß UEFA-Sicherheitsreglement) eingehalten und die Karten nicht Anhängern des Gastverbands zugeteilt werden.

31.05

Den offiziellen Vertretern der UEFA sowie mindestens vier Vertretern des Gastverbands sind Plätze der ersten Kategorie im VIP-Bereich (einschließlich dazugehöriger Hospitality) kostenlos zur Verfügung zu stellen.