Dieses Reglement gilt für alle Wettbewerbe, die in den Zuständigkeitsbereich der UEFA fallen und in deren Reglement ausdrücklich darauf verwiesen wird.
Es regelt:
-
die medizinischen Untersuchungen und Tests, die ein Spieler durchlaufen muss, um in UEFA-Wettbewerben spielberechtigt zu sein (vgl. Kapitel II);
-
die medizinischen Untersuchungen und Tests, die ein Schiedsrichter durchlaufen muss, um in UEFA-Wettbewerben spielberechtigt zu sein (vgl. Kapitel III);
-
die medizinischen Mindestanforderungen, die der Ausrichterverband bzw. ‑verein eines UEFA-Wettbewerbs für die Behandlung der Spieler, der Mannschaftsoffiziellen, des Schiedsrichterteams und der Spielbeauftragten erfüllen muss (vgl. Kapitel IV).