Artikel 15 Bereitstellung von Informationen vor dem Spiel - Medizinisches

Medizinisches Reglement der UEFA

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Medical
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2022
15.01

Die folgenden Informationen müssen dem medizinischen Personal der Gastmannschaft und dem UEFA-Spieldelegierten vom Ausrichterverein bzw. -verband mindestens zwei Wochen vor dem Spiel zur Verfügung gestellt werden:

  1. die Kontaktdaten des medizinischen Personals des Ausrichtervereins/Ausrichterverbands und im Stadion / in der Halle, darunter mindestens:

    1. Name und Handynummer des Notarztes am Spielfeldrand;

    2. Name und Handynummer des medizinischen Koordinators im Stadion / in der Halle (falls nicht mit dem Notarzt am Spielfeldrand identisch);

  2. ein Stadion- bzw. Hallenplan, der folgende Punkte deutlich ausweist:

    1. Standort des Rettungswagens, der ausschließlich der Versorgung von Spielern, Mannschaftsoffiziellen, Schiedsrichterteam und Spielbeauftragten dient;

    2. Zugänge zum Rettungswagen vom Spielfeld/Tunnel/Umkleidebereich in Notfällen;

    3. Lage des Notfallraums;

  3. Einzelheiten des Notfallevakuierungsplans für schwere Verletzungen im Spielfeldbereich am Spieltag (sowie am Vortag des Spiels, wo anwendbar);

  4. Kontaktdaten und Informationen zur Adresse bzw. Lage des nächstgelegenen Krankenhauses mit einer Notaufnahme/Unfallstation;

  5. Notfallkontaktdaten (Namen und Telefonnummern) des gesamten medizinischen Personals im Stadion / in der Halle;

  6. Kontaktdaten von örtlich ansässigen Chirurgen und ihren jeweiligen Fachrichtungen;

  7. Kontaktdaten eines Vertreters des Ausrichtervereins bzw. -verbands, der zur Unterstützung des Gastvereins bzw. -verbands bei medizinischen Fragen/Problemen verfügbar ist, sobald die Mannschaft die Austragungsstadt des Spiels verlassen hat (falls z.B. der begleitende Arzt bei einem verletzten Spieler bleiben muss).