Die folgenden Informationen müssen dem medizinischen Personal der Gastmannschaft und dem UEFA-Spieldelegierten vom Ausrichterverein bzw. -verband mindestens zwei Wochen vor dem Spiel zur Verfügung gestellt werden:
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die Kontaktdaten des medizinischen Personals des Ausrichtervereins/Ausrichterverbands und im Stadion / in der Halle, darunter mindestens:
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Name und Handynummer des Notarztes am Spielfeldrand;
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Name und Handynummer des medizinischen Koordinators im Stadion / in der Halle (falls nicht mit dem Notarzt am Spielfeldrand identisch);
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ein Stadion- bzw. Hallenplan, der folgende Punkte deutlich ausweist:
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Standort des Rettungswagens, der ausschließlich der Versorgung von Spielern, Mannschaftsoffiziellen, Schiedsrichterteam und Spielbeauftragten dient;
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Zugänge zum Rettungswagen vom Spielfeld/Tunnel/Umkleidebereich in Notfällen;
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Lage des Notfallraums;
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Einzelheiten des Notfallevakuierungsplans für schwere Verletzungen im Spielfeldbereich am Spieltag (sowie am Vortag des Spiels, wo anwendbar);
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Kontaktdaten und Informationen zur Adresse bzw. Lage des nächstgelegenen Krankenhauses mit einer Notaufnahme/Unfallstation;
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Notfallkontaktdaten (Namen und Telefonnummern) des gesamten medizinischen Personals im Stadion / in der Halle;
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Kontaktdaten von örtlich ansässigen Chirurgen und ihren jeweiligen Fachrichtungen;
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Kontaktdaten eines Vertreters des Ausrichtervereins bzw. -verbands, der zur Unterstützung des Gastvereins bzw. -verbands bei medizinischen Fragen/Problemen verfügbar ist, sobald die Mannschaft die Austragungsstadt des Spiels verlassen hat (falls z.B. der begleitende Arzt bei einem verletzten Spieler bleiben muss).