Artikel 13 Medizinisches Fachpersonal - Medizinisches

Medizinisches Reglement der UEFA

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Medical
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2022
13.01

Der Ausrichterverein bzw. -verband ist verantwortlich dafür, dass spätestens ab dem Zeitpunkt der Ankunft der Mannschaften im Stadion / in der Halle und bis zu ihrer Abfahrt ein Tragenträgerteam und ein Notarzt am Spielfeldrand anwesend und auf Position sind; diese Vorschrift gilt:

  1. am Spieltag in allen UEFA-Wettbewerben;

  2. am Vortag des Spiels bei Trainingseinheiten im Stadion / in der Halle in der UEFA Champions League, der UEFA Women’s Champions League, der UEFA Europa League, der UEFA Europa Conference League, der UEFA-Fußball-Europameisterschaft, der UEFA-Frauen-Europameisterschaft, der UEFA Nations League, dem UEFA-Superpokal und der UEFA Youth League sowie den Endrunden bzw. Endphasen aller UEFA-Wettbewerbe, in denen Mannschaften am Vortag eines Spiels im Stadion bzw. in der Halle, in dem/der das Spiel stattfindet, trainieren.

13.02

Der Notarzt am Spielfeldrand muss gut Englisch bzw. die Sprache der Gastmannschaft sprechen.

13.03

Der Notarzt am Spielfeldrand:

  1. fungiert als medizinischer Koordinator für das Stadion / die Halle, sofern nicht ein eigens dafür vorgesehener medizinischer Koordinator zur Verfügung steht;

  2. ist verantwortlich dafür, dass die medizinische Ausrüstung am Spielfeldrand vorhanden ist;

  3. ist ausschließlich für die Notfallbehandlung der Spieler, der Mannschaftsoffiziellen, des Schiedsrichterteams und der Spielbeauftragten zuständig;

  4. muss früh genug im Stadion / in der Halle ankommen, um die Ausrüstung und medizinischen Dienstleistungen vorzubereiten, damit sie ab dem Zeitpunkt der Ankunft der Mannschaften im Stadion / in der Halle und bis zu deren Abfahrt einsatzbereit zur Verfügung stehen;

  5. muss den medizinischen Plan des Stadions / der Halle sowie die medizinische Infrastruktur vor Ort kennen;

  6. muss sich vor dem Spiel bzw. der Trainingseinheit mit den spezifischen Modellen / Marken der vorhandenen Ausrüstung, z.B. Defibrillator, Intubations- und Beatmungsgerätschaften, vertraut machen.

13.04

In Ausnahmefällen kann der Mannschaftsarzt der Heimmannschaft die Funktion des Notarztes am Spielfeldrand übernehmen, sofern:

  1. dieser dafür ausgebildet ist, Advanced-Life-Support-Maßnahmen durchzuführen und lebensbedrohliche Verletzungen zu erkennen und zu behandeln; und

  2. in seiner eigentlichen Funktion durch einen anderen Mannschaftsarzt mit derselben Qualifikation ersetzt werden kann, um einen Patienten im Notfall ohne Verzögerung aus dem Stadion / der Halle abtransportieren zu können.

13.05

Trägerteams müssen aus mindestens zwei geschulten Trägern bestehen, die:

  1. über eine anerkannte Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen;

  2. Erfahrung im Tragentransport vorweisen können;

  3. physisch stark genug sind, um einen verletzten Spieler oder Offiziellen sicher auf der Trage zu transportieren.