Artikel 3 Umsetzung in den UEFA-Wettbewerben - Medizinisches

Medizinisches Reglement der UEFA

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Medical
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2022
3.01

Die in Artikel 4, in Absatz 5.01 und in Absatz 6.01 aufgeführten Untersuchungen und Tests sind für alle an UEFA-Wettbewerben teilnehmenden Spieler obligatorisch.

3.02

Die in Absatz 5.02, in Absatz 6.02, in Artikel 7 und in Artikel 8 aufgeführten Untersuchungen und Tests werden für alle an UEFA-Wettbewerben teilnehmenden Spieler dringend empfohlen; zwingend vorgeschrieben sind sie jedoch lediglich für Spieler, die an folgenden Wettbewerben teilnehmen:

  1. UEFA Champions League, UEFA Women’s Champions League, UEFA Europa League, UEFA Europa Conference League, UEFA-Fußball-Europameisterschaft, UEFA-Frauen-Europameisterschaft, UEFA Nations League, UEFA-Superpokal, UEFA-U21-Europameisterschaft und UEFA Youth League (jeweils für den gesamten Wettbewerb, einschließlich etwaiger Qualifikationsrunden);

  2. Endrunden der UEFA-U19-Europameisterschaft, der UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft, der UEFA-U17-Europameisterschaft, der UEFA-U17-Frauen-Europameisterschaft, der UEFA-Futsal-Europameisterschaft, der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft, des UEFA-Regionen-Pokals sowie Endphasen der UEFA Futsal Champions League und der UEFA-Frauen-Futsal-Europameisterschaft.

3.03

Alle obligatorischen Untersuchungen und Tests müssen vor Beginn des jeweiligen Wettbewerbs abgeschlossen und in der medizinischen Akte des Spielers vermerkt sein. Die UEFA kann jederzeit verlangen, die Ergebnisse dieser medizinischen Untersuchungen und/oder Tests vorgelegt zu bekommen.