Artikel 12 Rettungswagen - Medizinisches

Medizinisches Reglement der UEFA

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Medical
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2022
12.01

Es muss ein vollständig ausgerüsteter ALS-Rettungswagen mit mindestens einem Rettungsassistenten und einem Fahrer bereitstehen, der ausschließlich der Versorgung von Spielern, Mannschaftsoffiziellen, Schiedsrichterteam und Spielbeauftragten vorbehalten ist; diese Vorschrift gilt:

  1. am Spieltag beim/im Stadion / bei der Halle in allen UEFA-Wettbewerben;

  2. am Vortag des Spiels bei Trainingseinheiten in der UEFA Champions League, der UEFA Women’s Champions League, der UEFA Europa League, der UEFA Europa Conference League, der UEFA-Fußball-Europameisterschaft, der UEFA-Frauen-Europameisterschaft, der UEFA Nations League, dem UEFA-Superpokal und der UEFA Youth League sowie den Endrunden bzw. Endphasen aller UEFA-Wettbewerbe.

12.02

Der Rettungswagen muss mit einem vollständig ausgerüsteten Notfallkoffer einschließlich tragbarer Sauerstoffflasche und einem AED-Defibrillator ausgestattet und in einem Bereich platziert sein, der im Falle eines medizinischen Notfalls den besten und schnellsten Zugang vom Spielfeld und/oder den Umkleidekabinen ermöglicht; diese Vorschrift gilt:

  1. ab anderthalb Stunden vor Spielbeginn bis eine Stunde nach Spielende;

  2. ab einer halben Stunde vor Beginn der ersten Trainingseinheit am Vortag des Spiels bis eine halbe Stunde nach Ende der letzten Trainingseinheit.

12.03

Der Ausrichterverein/-verband muss den Mannschaftsärzten bei Ankunft im Stadion / in der Halle den Standort des Rettungswagens mitteilen.

12.04

Für Trainingseinheiten am Vortag des Spiels in anderen als den in Absatz 12.01 aufgeführten Wettbewerben muss der Ausrichterverein bzw. -verband gewährleisten, dass ein ALS-Rettungswagen mit mindestens einem Rettungsassistenten und einem Fahrer an einem geeigneten Ort bereitsteht, um einen Patienten im Notfall ohne Verzögerung abtransportieren zu können.

12.05

Für alle übrigen Trainingseinheiten im Zusammenhang mit einem UEFA-Spiel oder -Turnier sollte der Ausrichterverein bzw. -verband gewährleisten, dass ein ALS-Rettungswagen mit mindestens einem Rettungsassistenten und einem Fahrer an einem geeigneten Ort bereitsteht, um einen Patienten im Notfall ohne Verzögerung abtransportieren zu können.

12.06

Wenn ein Rettungswagen beim/im Stadion / bei der Halle vorgeschrieben ist, sollten, sofern die Verfügbarkeit öffentlicher Rettungswagen nicht garantiert werden kann, private Rettungsdienste eingesetzt werden, damit über den erforderlichen Zeitraum kontinuierlich ein Rettungsfahrzeug bereitsteht.