Artikel 50 In der Halle verwendete Ausrüstung - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FU19
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 August 2022
50.01

Von Spielern benutzte Schutzkleidung muss einfarbig, grundsätzlich in der gleichen Farbe wie das Trikot (Ellenbogenschoner) bzw. die Hose (Knieschoner) sein. Alternativ darf eine solche Schutzkleidung schwarz oder weiß sein. Sie darf nicht übermäßig hervorstehen und weder Mannschafts- und Herstelleridentifikation oder Sponsorenlogos aufweisen noch Wörter oder Bilder enthalten.

50.02

Für die Endrunde ist unter Ausschluss ähnlicher Gegenstände das den teilnehmenden Verbänden zur Verfügung gestellte spezielle Material zu verwenden.

50.03

Kapitänsbinden mit dem Logo eines UEFA-Programms aus dem Bereich soziale Verantwortung sind zu tragen, falls sie von der UEFA bereitgestellt werden.

50.04

Für die Endrunde dürfen bei offiziellen Trainingseinheiten sowie während des Aufwärmens vor dem Spiel und des Aufwärmens von Ersatzspielern nur die von der UEFA zur Verfügung gestellten Überzüge verwendet werden.

50.05

Für die Endrunde müssen in der Halle verwendete und nicht von der UEFA bereitgestellte Nicht-Spielkleidung und Spezialausrüstung frei von jeglicher Herstelleridentifikation und Sponsorenwerbung sein, außer wenn im UEFA-Ausrüstungsreglement ausdrücklich etwas anderes festgehalten ist. Diese Bestimmung gilt:

  1. für alle Aktivitäten in der Halle am Vortag des Spiels;

  2. für alle offiziellen Trainingseinheiten vor einem Spiel;

  3. für alle Medienaktivitäten (insbesondere für Interviews, Medienkonferenzen sowie den Aufenthalt in der Gemischten Zone);

  4. an einem Spieltag von der Ankunft in der Halle bis zum Verlassen der Halle.