Artikel 58 Verantwortlichkeiten bezüglich Medienangelegenheiten - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FU19
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 August 2022
58.01

Jeder teilnehmende Verband muss einen eigens zu diesem Zweck abgestellten, Englisch sprechenden Pressechef ernennen, der Medienangelegenheiten mit der UEFA und den Medien gemäß dem Regelwerk der UEFA regelt und koordiniert. Der Pressechef des Verbands muss allen Medienaktivitäten beiwohnen und sicherstellen, dass die Mannschaft ihren Medienverpflichtungen im Zusammenhang mit den einzelnen Spielen nachkommt.

58.02

Jeder Verband hat der UEFA auf Anfrage vor Beginn der Spielzeit kostenlos (i) Statistiken und Fotos zu den einzelnen Spielern und zum Cheftrainer sowie geschichtliche Informationen und ein Foto der Halle, sowie jegliche anderen erwünschten Daten für Werbezwecke zu liefern, oder (ii) die oben genannten Unterlagen bzw. Informationen ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen, damit die UEFA ihr eigenes Material produzieren kann.