Artikel 18 Punktegleichheit und Qualifikation für die K.-o.-Spiele – Endrunde - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FU19
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 August 2022
18.01

Wenn zwei oder mehr Mannschaften derselben Gruppe nach Abschluss der Gruppenspiele die gleiche Anzahl Punkte aufweisen, wird die Platzierung nach folgenden Kriterien in dieser Reihenfolge ermittelt:

  1. höhere Punktzahl aus den Direktbegegnungen der betreffenden Mannschaften;

  2. bessere Tordifferenz aus den Direktbegegnungen der betreffenden Mannschaften;

  3. größere Anzahl erzielter Tore aus den Direktbegegnungen der betreffenden Mannschaften;

  4. wenn nach der Anwendung der Kriterien a) bis c) immer noch mehrere Mannschaften denselben Platz belegen, werden die Kriterien a) bis c) erneut angewendet, jedoch ausschließlich auf die Direktbegegnungen der betreffenden Mannschaften, um deren endgültige Platzierung zu bestimmen. Führt dieses Vorgehen keine Entscheidung herbei, werden die Kriterien e) bis h) in dieser Reihenfolge auf die zwei oder mehr Mannschaften angewendet, die immer noch punktgleich sind;

  5. bessere Tordifferenz aus allen Gruppenspielen;

  6. größere Anzahl erzielter Tore aus allen Gruppenspielen;

  7. geringere Gesamtzahl an Strafpunkten auf der Grundlage der in allen Gruppenspielen von Spielern und Mannschaftsoffiziellen erhaltenen gelben und roten Karten (rote Karte = 3 Punkte, gelbe Karte = 1 Punkt, Platzverweis nach zwei gelben Karten in einem Spiel = 3 Punkte);

  8. bessere Platzierung in der UEFA-Koeffizientenrangliste für U19-Futsal-Nationalmannschaften.

18.02

Treffen zwei Mannschaften im letzten Gruppenspiel aufeinander, die dieselbe Anzahl Punkte und dieselbe Anzahl erzielter und erhaltener Tore aufweisen, und endet das betreffende Spiel unentschieden, wird ihre endgültige Platzierung durch Sechsmeterschießen ermittelt (vgl. Absatz 19.03), vorausgesetzt, dass keine andere Mannschaft derselben Gruppe nach Abschluss aller Gruppenspiele dieselbe Anzahl Punkte aufweist. Haben mehr als zwei Mannschaften dieselbe Anzahl Punkte, finden die Kriterien von Absatz 18.01 Anwendung. Dieses Verfahren ist nur dann erforderlich, wenn die Platzierung der Mannschaften für die Bestimmung der für das Halbfinale qualifizierten Mannschaften ausschlaggebend ist.