Artikel 65 Medienaktivitäten am Vortag des Spiels – Qualifikationswettbewerb - U21-EM

Reglement der UEFA-U21-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
U21
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
30 January 2023
65.01

Jede Mannschaft muss ihre Trainingseinheit am Vortag des Spiels den Medien mindestens während 15 Minuten zugänglich machen.

65.02

Jede Mannschaft muss den Medien am Vortag des Spiels ihren Cheftrainer und mindestens einen Spieler zur Verfügung stellen. Dies kann in Form einer Medienkonferenz oder von Gelegenheiten zu Einzelinterviews geschehen. Im Idealfall finden diese Medienaktivitäten innerhalb des Stadions statt. In jedem Fall müssen sie in der Stadt, in der das Spiel ausgetragen wird, durchgeführt werden. Die Medienaktivitäten beider Mannschaften sind so anzusetzen, dass Medienvertreter an beiden teilnehmen können und der in den betreffenden Ländern geltende Redaktionsschluss eingehalten werden kann.