Artikel 20 Auswahl der Miniturnierausrichter - Futsal-WM-Qualifikation

Reglement des europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Futsal-Weltmeisterschaft 2024

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FFWC
Edition
2022-24
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 August 2022
20.01

Verbände, die ein Miniturnier ausrichten möchten, müssen die UEFA-Administration auf dem entsprechenden Formular innerhalb der Anmeldefrist darüber informieren.

20.02

Für die Vorrunde bestimmt die UEFA-Administration den Miniturnierausrichter grundsätzlich vor der entsprechenden Auslosung gemäß folgenden Grundsätzen:

  1. Interessieren sich mehr Verbände für die Ausrichtung eines Miniturniers als Miniturniere zu vergeben sind, werden folgende Kriterien berücksichtigt:

    • Qualität der Infrastruktur (Hallen usw.),

    • Reisedistanzen,

    • Promotion-Konzept,

    • Erfahrung als Ausrichter,

    • Entwicklung im Bereich Futsal.

  2. Interessieren sich weniger Verbände für die Ausrichtung eines Miniturniers als Miniturniere zu vergeben sind, ermittelt die UEFA-Administration mögliche Kandidaten und bestimmt die Ausrichter unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Kriterien.

20.03

Ist es nicht möglich, die Miniturnierausrichter vor der Auslosung zu bestimmen, vereinbaren die Verbände der betreffenden Gruppe(n) nach der Auslosung innerhalb einer bestimmten Frist, wer das/die betreffende(n) Miniturnier(e) ausrichtet. Können sich die Verbände nicht einigen, nimmt die UEFA-Administration eine Auslosung vor.