Artikel 39 Spielerlisten - Futsal-WM-Qualifikation

Reglement des europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Futsal-Weltmeisterschaft 2024

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FFWC
Edition
2022-24
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 August 2022
39.01

Jeder Verband muss der UEFA-Administration eine Liste mit 14 Spielern (Name, Vorname, Trikotname, Verein und Geburtsdatum) sowie Name und Vorname des Cheftrainers einreichen. Zwei der aufgeführten 14 Spieler müssen Torhüter sein. Zudem müssen die Listen eine Bestätigung des Mannschaftsarztes enthalten, dass alle Spieler die vorgeschriebene medizinische Untersuchung durchlaufen haben. Der Mannschaftsarzt ist allein verantwortlich dafür, dass die medizinischen Untersuchungen der Spieler ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Diese Liste muss online bis spätestens 15.00 Uhr MEZ am Tag vor dem Beginn eines Miniturniers bzw. Einzelspiels ausgefüllt werden. Ein unterzeichneter Ausdruck ist dem UEFA-Spieldelegierten bei der Organisationssitzung des Spiels bzw. Miniturniers vorzulegen.

39.02

Zwecks Identifikation kann der UEFA-Spieldelegierte eine visuelle Überprüfung jedes am Wettbewerb teilnehmenden Spielers durchführen. Grundsätzlich wird eine solche Überprüfung während eines Essens im Mannschaftshotel vor dem ersten Spiel jedes Miniturniers bzw. vor dem Spiel vorgenommen.

39.03

Wegen Verletzung oder Krankheit darf höchstens ein auf der Liste der 14 Spieler aufgeführter Feldspieler durch einen anderen Spieler ersetzt werden, wobei bis spätestens 9.00 Uhr MEZ am Tag des jeweiligen Spiels eine in einer der drei offiziellen UEFA-Sprachen verfasste medizinische Begründung vorzuweisen ist. Der ersetzte Spieler darf nicht mehr am Miniturnier bzw. Einzelspiel teilnehmen und es darf kein weiterer Feldspieler ersetzt werden. In besonderen Härtefällen und auf begründeten Antrag kann der UEFA-Generalsekretär Ausnahmen bewilligen.

39.04

Stehen einem Verband wegen Verletzung oder Krankheit nicht mindestens zwei Torhüter aus seiner Liste der 14 Spieler zur Verfügung, darf der betroffene Verband den/die ausgefallenen Torhüter während des Wettbewerbs auf der Liste der 14 Spieler jederzeit vorübergehend ersetzen, wobei dem UEFA-Spieldelegierten eine in einer der drei offiziellen UEFA-Sprachen verfasste medizinische Begründung vorzuweisen ist. Der Verband muss der UEFA die erforderliche medizinische Begründung unterbreiten. Die UEFA kann eine zusätzliche medizinische Untersuchung des Torhüters auf Kosten des Verbands anordnen; der medizinische Experte wird von der UEFA ernannt. Sobald ein ursprünglicher Torhüter wieder einsatzfähig ist, kann er seinen angestammten Platz wieder einnehmen. Die UEFA-Administration ist mindestens 24 Stunden vor dem Spiel, in dem der Torhüter wieder eingesetzt werden soll, über einen solchen Wechsel zu informieren.

39.05

Die Verbände sind für die Einhaltung der oben aufgeführten Bestimmungen betreffend Spielberechtigung und Spielerlisten verantwortlich.