Die UEFA-Administration darf in jedem Fall Spiele neu ansetzen, wenn damit sichergestellt wird, dass alle Spiel ausgetragen werden und die Vorrunde bis 5. Juni 2022 abgeschlossen wird. Solche Entscheidungen der UEFA-Administration sind endgültig.
Können Miniturniere der Vorrunde aus irgendwelchen Gründen nicht gemäß diesem Anhang B ausgetragen oder abgeschlossen werden, beschließt das UEFA-Exekutivkomitee die Grundsätze für die Festlegung der für die nächste Runde qualifizierten Mannschaften.
Unvorhergesehene Fälle im Zusammenhang mit diesem Anhang werden in Übereinstimmung mit Absatz 57.01 dieses Reglements behandelt.