B.5 Protest- und Berufungsfristen - Futsal-WM-Qualifikation

Reglement des europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Futsal-Weltmeisterschaft 2024

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FFWC
Edition
2022-24
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 August 2022

B.5.1

Proteste im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Anhangs und Berufungserklärungen zu einer auf Grundlage der Bestimmungen dieses Anhangs getroffenen Entscheidung der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer müssen in Übereinstimmung mit den entsprechenden Bestimmungen der UEFA-Rechtspflegeordnung eingereicht werden, wobei folgende Fristen eine Ausnahme bilden:

  1. ein Protest muss innerhalb von zwölf Stunden nach Spielende bei der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer eingehen;

  2. falls zutreffend muss eine Berufungserklärung zu einer Entscheidung der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer innerhalb von 24 Stunden nach Eröffnung der begründeten Entscheidung eingereicht werden;

  3. falls zutreffend muss der Berufungskläger innerhalb von zwei Tagen nach Ablauf der Frist für die Berufungserklärung eine Berufungsschrift einreichen.