Artikel 54 Medienaktivitäten der Mannschaften - Futsal-WM-Qualifikation

Reglement des europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Futsal-Weltmeisterschaft 2024

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FFWC
Edition
2022-24
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 August 2022
54.01

Falls eine Mannschaft am Vortag des Spiels eine Trainingseinheit abhält, muss allen Mediensparten während mindestens 15 Minuten Zutritt gewährt werden. Wird der Zutritt auf 15 Minuten begrenzt, stellt der Ausrichterverband sicher, dass die Medienvertreter die Halle nach 15 Minuten verlassen und dass alle Kameras ausgeschaltet sind.

54.02

Jede Mannschaft muss den Medien nach dem Spiel ihren Cheftrainer zur Verfügung stellen. Je nach Anzahl Medienvertreter kann dies in Form einer Medienkonferenz oder in einem weniger strukturierten Format stattfinden. Dieser Medientermin muss spätestens 20 Minuten nach dem Schlusspfiff beginnen.

54.03

Nach dem Spiel wird eine Gemischte Zone eingerichtet, um Reportern eine zusätzliche Gelegenheit für Interviews zu bieten. Dieser Bereich befindet sich in der Nähe des Spielfelds und der Mannschaftsumkleidekabinen und ist nur für Trainer, Spieler und Medienvertreter zugänglich.

54.04

Alle Spieler beider Mannschaften sind verpflichtet, die Gemischte Zone zu passieren, um Medienvertretern Interviews zu geben.

54.05

Auf dem Spielfeld und in dessen unmittelbarer Nähe sind Interviews vor und während des Spiels verboten. Unter folgenden Bedingungen können allerdings Interviews vor dem Spiel, Halbzeit- und Flash-Interviews geführt werden:

  1. Vorbehaltlich der Zustimmung der Mannschaft sind Interviews mit Trainern und Spielern vor dem Spiel erlaubt.

  2. Mit einem der auf dem Spielblatt aufgeführten Mannschaftsoffiziellen darf mit der vorherigen Zustimmung der Mannschaft ein Halbzeit-Interview geführt werden. Spieler dürfen während der Halbzeitpause nicht interviewt werden.

  3. Flash-Interviews finden unmittelbar nach dem Schlusspfiff in einem Bereich zwischen den Ersatzbänken und den Umkleidekabinen statt. Beide Mannschaften sind verpflichtet, audiovisuellen Rechteinhabern auf Anfrage ihren Cheftrainer und mindestens zwei Schlüsselspieler zur Verfügung zu stellen.