Artikel 22 Spielorte und Anstoßzeiten - Futsal-WM-Qualifikation

Reglement des europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Futsal-Weltmeisterschaft 2024

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FFWC
Edition
2022-24
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 August 2022
22.01

Die Spielorte sämtlicher Spiele müssen unter Einhaltung der von der UEFA-Administration festgelegten und an die Verbände kommunizierten Fristen bestimmt und in die von der UEFA mitgeteilte Online-Plattform eingegeben werden.

22.02

Bei der Festsetzung des Spielortes muss der Ausrichterverband die Dauer der Reise der Gastmannschaft(en) berücksichtigen. Grundsätzlich dürfen Spielorte nicht weiter als zwei Bus-Fahrtstunden für Miniturniere bzw. nicht weiter als 90 Bus-Fahrtminuten für einzelne Spiele vom nächsten internationalen Flughafen entfernt sein. Die Spielhalle darf sich nicht weiter als eine Bus-Fahrtstunde vom/von den Hotel(s) entfernt befinden, es sei denn, die Gastmannschaft(en) erklärt/erklären sich damit einverstanden.

22.03

Einwände eines Gastverbands gegen einen festgelegten Spielort sind der UEFA-Administration mit Kopie an den Ausrichterverband innerhalb von drei Tagen nach dessen Bestätigung durch die UEFA mitzuteilen. Die UEFA-Administration trifft einen endgültigen Entscheid und bestätigt entweder den Spielort oder verlangt vom Ausrichterverband, einen neuen Spielort in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Reglement vorzuschlagen.

22.04

Ist die UEFA-Administration zu einem beliebigen Zeitpunkt der Saison der Ansicht, dass ein Spielort aus irgendeinem Grund für die Durchführung eines Spiels ungeeignet ist, kann sie mit dem Ausrichterverband Rücksprache halten und diesen bitten, eine Ausweichhalle vorzuschlagen, die den Anforderungen der UEFA genügt. Kann der Verband innerhalb der durch die UEFA-Administration gesetzten Frist keine geeignete Ausweichhalle vorschlagen, kann die UEFA eine neutrale Ausweichhalle bestimmen und die für die Durchführung des Spiels notwendigen Vorkehrungen in Absprache mit dem zuständigen Verband und den lokalen Behörden treffen. In beiden Fällen gehen die Kosten für die Durchführung des Spiels zu Lasten des ursprünglich als Ausrichter bestimmten Verbands. Die UEFA-Administration entscheidet endgültig und zu gegebener Zeit über Ausweichhallen.

22.05

Die Anstoßzeiten sind durch den Ausrichterverband festzulegen und spätestens 30 Tage vor Beginn des Miniturniers bzw. Spiels (bzw. spätestens sieben Tage nach der Playoff-Auslosung) online einzugeben.

22.06

Aus Gründen sportlicher Fairness müssen die letzten beiden Gruppenspiele der Eliterunde am selben Tag stattfinden und die UEFA-Administration kann verlangen, dass sie zeitgleich ausgetragen werden.

22.07

Ohne Sondergenehmigung der UEFA-Administration dürfen die Verbände vor 11.00 Uhr und nach 22.00 Uhr (Ortszeit) keine Spiele ansetzen.

22.08

In Hallen ohne eigenen Aufwärmbereich muss der Ausrichter bei zwei aufeinanderfolgenden Spielen mindestens 2 Stunden 15 Minuten zwischen den beiden Anstoßzeiten vorsehen.