Artikel 53 Verantwortlichkeiten bezüglich Medienangelegenheiten - Futsal-WM-Qualifikation

Reglement des europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Futsal-Weltmeisterschaft 2024

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FFWC
Edition
2022-24
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 August 2022
53.01

Jeder teilnehmende Verband muss einen Englisch sprechenden Team-Pressechef ernennen, der die Zusammenarbeit zwischen dem Verband und den Medien gemäß den Bestimmungen und Reglementen der UEFA koordiniert. Der Team-Pressechef hat sicherzustellen, dass die vom Ausrichterverband zur Verfügung gestellten Medieneinrichtungen die für das Spiel erforderlichen Standards erfüllen. Auf Verlangen unterstützt der Team-Pressechef die UEFA beim Zusammenstellen von redaktionellen Beiträgen und Statistiken für die Promotion des Wettbewerbs und bei der Lieferung von Informationen zu den Mannschaften und Tagesprogrammen. Der Team-Pressechef muss bei sämtlichen Spielen anwesend sein, um alle Medienvorkehrungen zu koordinieren, einschließlich der Trainingseinheiten sowie der Medienkonferenzen vor und nach dem Training und der Interviews, und mit dem Pressechef der anderen Mannschaft zusammenarbeiten. Der Pressechef der Gastmannschaft sendet dem Pressechef der Heimmannschaft mindestens fünf Arbeitstage vor dem Spiel bzw. dem Miniturnier eine vollständige Liste mit den Medien-Akkreditierungsanträgen. Beide Team-Pressechefs müssen sicherstellen, dass alle Akkreditierungsanträge von vertrauenswürdigen Medienvertretern stammen.