B.3 Testung und Spielberechtigung - Futsal-WM-Qualifikation

Reglement des europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Futsal-Weltmeisterschaft 2024

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FFWC
Edition
2022-24
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 August 2022
B.3.1

Werden einer oder mehrere Spieler bzw. Offizielle einer Mannschaft in den im Rahmen des UEFA-Protokolls zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs erforderlichen Tests positiv auf COVID-19 getestet, finden die Spiele wie geplant statt, es sei denn, die nationalen Behörden des Ausrichterverbandes/Austragungslandes bzw. im Fall eines neutralen Austragungslandes die Behörde des entsprechenden Landes verlangen, dass eine erhebliche Anzahl Spieler bzw. die gesamte Mannschaft in Quarantäne gehen muss. Stehen mindestens sieben Spieler der Spielerliste (einschließlich mindestens einem Torhüter) zur Verfügung, muss das Spiel am geplanten Termin ausgetragen werden. Stehen weniger als sieben Spieler der Spielerliste bzw. kein registrierter Torhüter zur Verfügung, kann die UEFA eine Neuansetzung des Spiels erlauben, wenn die zuständige nationale Behörde neue Tests anfordert, um einer ausreichenden Anzahl Spielern (mindestens sieben einschließlich mindestens einem Torhüter) die Teilnahme am Spiel zu ermöglichen. Alternativ darf die Mannschaft Spieler einsetzen, die nicht innerhalb der im vorliegenden Reglement festgelegten Fristen bei der UEFA registriert wurden, sofern diese Spieler (i) im entsprechenden Wettbewerb spielberechtigt sind und (ii) gemäß dem UEFA-Protokoll zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs negativ getestet wurden. Ist eine Neuansetzung des Spiels gemäß der in Anhang B.4.1, festgelegten Frist nicht möglich, wird die Mannschaft, die nicht an diesem Spiel teilnehmen kann, dafür verantwortlich gemacht, dass das Spiel nicht stattfinden kann, und die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer verhängt gegen die fehlbare Mannschaft eine Forfait-Niederlage mit einem Ergebnis von 0:5. Wenn die Umstände weitere Disziplinarmaßnahmen als berechtigt erscheinen lassen, kann die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer solche verhängen.

B.3.2

Wird ein Mitglied des ernannten Schiedsrichterteams positiv auf COVID-19 getestet, kann die UEFA ausnahmsweise Ersatzschiedsrichter ernennen, die (i) aus demselben Land kommen wie eine der Mannschaften und/oder (ii) nicht auf der FIFA-Liste stehen.