Artikel 69 Medienaktivitäten am Spieltag – Endrunde - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
EURO
Edition
2022-24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
69.01

Auf dem Spielfeld und in dessen unmittelbarer Nähe sind Interviews während des Spiels verboten.

69.02

Ist ihr Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt oder wird er während des Spiels auf die Tribüne verwiesen, hat die Mannschaft die Möglichkeit, ihn für die Interviews nach dem Spiel mit dem Trainerassistenten zu ersetzen.Die Interviews werden von der UEFA koordiniert und an im Voraus festgelegten Standorten gemäß den folgenden Regeln durchgeführt:

  1. Vor jedem Spiel muss jede Mannschaft ihren Cheftrainer oder einen Schlüsselspieler für ein Interview mit dem Host Broadcaster oder dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber ihres Landes zur Verfügung stellen (wie von der UEFA festgelegt). Diese Interviews finden zwischen der Ankunft der Mannschaft im Stadion und dem Ende des Aufwärmens statt. Die Zeiten sind zwischen der jeweiligen Mannschaft und der UEFA abzusprechen. Für zusätzliche Interviews vor dem Spiel muss das Einverständnis der Mannschaft eingeholt werden.

  2. Halbzeitinterviews können mit dem Cheftrainer, dem Trainerassistenten oder Spielern geführt werden, deren Einverständnis vorausgesetzt.

  3. Jede Mannschaft muss einen Spieler für ein Super-Flash-Interview mit dem Host Broadcaster oder dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber ihres Landes zur Verfügung stellen (wie von der UEFA festgelegt). Darüber hinaus muss der Spieler des Spiels für ein zusätzliches Super-Flash-Interview vor einer gegebenenfalls separat eingerichteten Stellwand zur Verfügung gestellt werden. Diese Interviews finden unmittelbar nach dem Schlusspfiff auf dem Spielfeld oder am Spielfeldrand statt. Für zusätzliche Super-Flash-Interviews muss das Einverständnis der Mannschaft eingeholt werden.

  4. Flash- und Studio-Interviews sind obligatorisch und werden nach dem Spiel geführt. Jede Mannschaft muss dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber ihres Landes drei Interviews, jedem anderen unilateralen audiovisuellen Rechteinhaber (einschließlich des Host Broadcasters) zwei Interviews und jedem audiovisuellen Rechteinhaber, der auf einer multilateralen Flash-Interview-Position operiert, ein Interview gewähren. Der Cheftrainer muss auf Anfrage für mindestens vier der oben genannten Interviews zur Verfügung stehen, einschließlich mindestens eines Interviews mit einem audiovisuellen Rechteinhaber, der auf einer multilateralen Flash- Interview-Position operiert. Unter den für die oben genannten Interviews zur Verfügung gestellten Spielern muss sich auch der Spieler des Spiels befinden. Die Mannschaften müssen sicherstellen, dass der Cheftrainer und die Spieler innerhalb von 15 Minuten nach dem Abpfiff für diese Interviews zur Verfügung stehen.

  5. Während der K.-o.-Phase des Wettbewerbs werden die Mindestanforderungen an Flash- und Studio-Interviews für ausgeschiedene Mannschaften wie folgt reduziert:

    1. Audiovisuelle Rechteinhaber aus dem Land der betreffenden Mannschaft und der Host Broadcaster haben Anrecht auf mindestens zwei Interviews.

    2. Andere unilaterale audiovisuelle Rechteinhaber haben Anrecht auf mindestens ein Interview.

    3. Auf multilateralen Positionen ist mindestens ein Interview durchzuführen.

    4. Weitere Interviews werden nach bestem Bemühen ermöglicht. Sollten einige unilaterale audiovisuelle Rechteinhaber keine Interviews anfragen, hat die Mannschaft die Mindestanforderungen zu erfüllen, indem sie anderen Anfragen laut Anweisungen der UEFA nachkommt.

    5. Zu den Verpflichtungen gehören Interviews mit dem Cheftrainer und mit Spielern.

    6. Die qualifizierte Mannschaft sollte für die Interviews bereitstehen, die von der ausgeschiedenen Mannschaft nicht durchgeführt wurden.

  6. Für Dopingkontrollen ausgewählte Spieler dürfen nach dem Spiel Interviews geben, sofern der UEFA-Dopingkontrolleur damit einverstanden ist und der Spieler von einer vom Dopingkontrolleur bestimmten Dopingkontroll-Begleitperson begleitet wird.

  7. Ist ihr Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt oder wird er während des Spiels auf die Tribüne verwiesen, hat die Mannschaft die Möglichkeit, ihn für die Interviews nach dem Spiel mit dem Trainerassistenten zu ersetzen.

  8. Die Mannschaften müssen zunächst Interviewanfragen von audiovisuellen Rechteinhabern nachkommen, bevor sie ihren verbandseigenen Medienplattformen Interviews geben.

69.03

Die offizielle UEFA-Medienkonferenz nach dem Spiel im Stadion wird von der UEFA koordiniert und muss spätestens 20 Minuten nach dem Schlusspfiff beginnen. Beide Mannschaften sind verpflichtet, ihren Cheftrainer und den Spieler des Spiels für die Medienkonferenz zur Verfügung zu stellen. Ist ihr Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt oder wird er während des Spiels auf die Tribüne verwiesen, hat die Mannschaft die Möglichkeit, ihn für die Medienkonferenz nach dem Spiel mit dem Trainerassistenten zu ersetzen.

69.04

Für die Medien ist nach dem Spiel eine Gemischte Zone zwischen den Umkleidekabinen und den Mannschaftsbussen vorgesehen. Diese Zone ist nur Trainern, Spielern und Medienvertretern zugänglich und wird von der UEFA in verschiedene Bereiche mit unterschiedlichen Zugängen aufgeteilt. Alle eingesetzten Spieler, einschließlich der eingesetzten Ersatzspieler, sind verpflichtet, die Gemischte Zone zu passieren, um Medienvertretern Interviews zu geben.

69.05

Nach dem Spiel haben die Mannschaften sicherzustellen, dass alle Spieler, die offizielle UEFA-Auszeichnungen gewonnen haben (darunter zum Beispiel der Spieler des Spiels oder der Spieler des Turniers), der entsprechenden offiziellen Veranstaltung, Zeremonie, Medienkonferenz oder Preisverleihung sowie entsprechenden Interviews beiwohnen.