Artikel 21 Spielorte und Anstoßzeiten - Youth League

Reglement der UEFA Youth League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UYL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
21.01

Der Heimverein legt das Stadion fest und teilt es seinem Gegner und der UEFA-Administration bis zur von Letzterer gesetzten und schriftlich bekanntgegebenen Frist mit.

21.02

Der Heimverein hat sicherzustellen, dass das Stadion leicht zugänglich und in annehmbarer Distanz zu einem internationalen Flughafen liegt. Für Spiele des UEFA-Champions-League-Wegs muss der Heimverein sicherstellen, dass das Stadion nicht weiter als 45 Bus-Fahrtminuten vom jeweiligen Stadion des UEFA-Champions-League-Spiels entfernt liegt.

21.03

Der Heimverein muss dem Gastverein bei der Auswahl seines Hotels behilflich sein, das nicht mehr als 30 Bus-Fahrtminuten vom festgelegten Stadion entfernt liegen sollte.

21.04

Müssen UEFA-Champions-League-Spiele der ersten Mannschaft in eine andere Stadt verlegt werden, und wird dies vor der Auslosung mitgeteilt, so werden die dazugehörigen UEFA-Youth-League-Spiele im UEFA-Champions-League-Weg trotzdem in der Stadt der UEFA-Youth-League-Heimmannschaft ausgetragen, sofern die Vereine und die UEFA-Administration nichts anderes vereinbart haben.

21.05

Muss ein UEFA-Champions-League-Spiel der ersten Mannschaft aus unvorhergesehenen Gründen in eine andere Stadt verlegt werden, und wird dies erst nach Mitteilung der Spieldaten in Übereinstimmung mit Absatz 20.07 kommuniziert, legt die UEFA-Administration den Spielort des dazugehörigen UEFA-Youth-League-Spiels im UEFA-Champions-League-Weg in Absprache mit den beiden Vereinen fest.

21.06

Ausgenommen für Spiele, die im Fernsehen übertragen werden, kann die Heimmannschaft die Anstoßzeit bestimmen (nach Rücksprache mit der Gastmannschaft).

21.07

Die UEFA behält sich das Recht vor, die Anstoßzeiten von im Fernsehen übertragenen Spielen (nach Rücksprache mit den beiden Mannschaften) selbst festzulegen.

21.08

Die Anstoßzeiten müssen den Gegnern und der UEFA-Administration spätestens einen Monat vor dem betreffenden Spiel mitgeteilt werden (mit Ausnahme der ersten beiden Spiele der Gruppenphase des UEFA-Champions-League-Wegs und der ersten Runde des Meisterwegs, deren Anstoßzeiten am Tag nach der Auslosung bekanntgegeben werden müssen). Die Anstoßzeiten der Playoffs sowie der Achtel- und Viertelfinalbegegnungen müssen den Gegnern und der UEFA-Administration innerhalb der von der UEFA-Administration mitgeteilten Frist bekanntgegeben werden.