Artikel 3 Anmeldung zum Wettbewerb - Youth League

Reglement der UEFA Youth League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UYL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
3.01

Der Wettbewerb steht folgenden 64 Mannschaften offen:

  1. den 32 Juniorenmannschaften der Vereine, die sich für die Gruppenphase der UEFA Champions League 2023/24 qualifizieren (UEFA-Champions-League-Weg);

  2. den nationalen Juniorenmeistern der 32 Verbände mit der besten Platzierung in der gemäß Anhang A erstellten UEFA-Verbandskoeffizientenrangliste 2023/24 (Meisterweg). Die relevante nationale Juniorenmeisterschaft (d.h. die U17-, U18- oder U19-Meisterschaft) wird vom Nationalverband festgelegt und von der UEFA bestätigt.

3.02

Wird ein Platz im UEFA-Champions-League-Weg frei, legt die UEFA-Administration Ersatzkriterien fest und teilt diese schriftlich mit.

3.03

Qualifiziert sich der Titelhalter nicht gemäß Absatz 3.01 für die UEFA Youth League, ist er automatisch für den Meisterweg qualifiziert, sofern ein Platz frei ist.

3.04

Ein etwaiger zusätzlicher freier Platz im Meisterweg geht grundsätzlich an den nationalen Juniorenmeister des in der anhand von Anhang A erstellten UEFA-Verbandskoeffizientenrangliste 2023/24 am nächstbesten platzierten Verbands.

3.05

Qualifiziert sich eine Mannschaft sowohl für den UEFA-Champions-League-Weg als auch für den Meisterweg, nimmt sie automatisch am UEFA-Champions-League-Weg teil und der freie Platz im Meisterweg wird gemäß Absatz 3.04 neu besetzt.

3.06

Die UEFA-Administration kann Ausnahmen gewähren, um sicherzustellen, dass alle Gruppen und Paarungen vollständig sind.