Artikel 37 Spielerlisten - Youth League

Reglement der UEFA Youth League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UYL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
37.01

Jeder Verein ist dafür verantwortlich, eine unterzeichnete Liste von höchstens 40 Spielern für die gesamte Saison seinem Verband vorzulegen, der sie prüft, genehmigt, unterzeichnet und anschließend an die UEFA weiterleitet. Diese Liste muss Name, Vorname, Geburtsdatum und Nationalität sämtlicher Spieler, die im betreffenden Wettbewerb eingesetzt werden sollen, sowie Name und Vorname des Cheftrainers und des ersten Trainerassistenten enthalten. Zudem muss die Liste eine Bestätigung des Mannschaftsarztes enthalten, dass alle Spieler die vorgeschriebene medizinische Untersuchung durchlaufen haben. Der Mannschaftsarzt ist allein verantwortlich dafür, dass die medizinischen Untersuchungen der Spieler ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

37.02

Die Liste der 40 Spieler ist bis 12. September 2023 (24.00 Uhr MEZ) einzureichen. Kein Verein darf mehr als 40 Spieler, von denen mindestens vier Torhüter sein müssen, auf dieser Liste eingetragen haben.

37.03

Nach dem ersten Spieltag kann die Liste der 40 Spieler jederzeit bis sieben Tage vor einem Spiel abgeändert werden. Die Nachmeldung von Spielern hat in Übereinstimmung mit den Anforderungen in Artikel 36 und Absatz 36.02 zu erfolgen.

37.04

Ausnahmsweise können bis zu fünf am oder nach dem 1. Januar 2004 geborene Spieler in die Liste der 40 Spieler aufgenommen werden, sofern folgende Kriterien erfüllt sind:

  1. Der Spieler war während den zwei Jahren unmittelbar vor dem 19. September 2023 ununterbrochen oder während zwei der drei Jahre unmittelbar vor dem 19. September 2023 für den betreffenden Verein spielberechtigt und während des dritten Jahres ununterbrochen für bis zu einem Jahr bei maximal einem anderen Verein desselben Verbands registriert.

  2. Der Spieler war am 12. September 2023 in Übereinstimmung mit Absatz 37.01 und Absatz 37.02 ordnungsgemäß auf der Liste der 40 Spieler aufgeführt.

  3. Der Spieler wird auf der Liste der 40 Spieler nicht ersetzt, außer im Falle einer langwierigen Verletzung/Krankheit oder einer Meldung bei einem anderen Verein. Eine Verletzung oder Krankheit gilt dann als langwierig, wenn sie ab dem Tag des Auftretens mindestens 30 Tage dauert. Der Verein muss der UEFA eine ärztliche Bescheinigung in einer der offiziellen Sprachen der UEFA unterbreiten.

  4. Wird der Spieler aufgrund einer langwierigen Verletzung/Krankheit (vgl. Absatz 37.04(c)) von der Liste der 40 Spieler gestrichen und durch einen anderen Spieler ersetzt, der am oder nach dem 1. Januar 2004 geboren wurde, kann er nach seiner Genesung nicht wieder registriert werden.

37.05

Am Vortag jedes Spiels muss jeder Verein bis Mitternacht MEZ eine Liste mit 20 spielberechtigten Spielern aus seiner Liste der 40 Spieler einreichen. Kein Verein darf vor einem Spiel mehr als 20 Spieler auf dieser Spielerliste eingetragen haben. Mindestens 14 Plätze auf der Liste der 20 Spieler sind exklusiv für Spieler bestimmt, die während den zwei Jahren unmittelbar vor dem 19. September 2023 ununterbrochen oder während zwei der drei Jahre unmittelbar vor dem 19. September 2023 für den betreffenden Verein spielberechtigt und während des dritten Jahres ununterbrochen für bis zu einem Jahr bei maximal einem anderen Verein desselben Verbands registriert waren. Zudem dürfen nur drei der maximal fünf am oder nach dem 1. Januar 2004 geborenen Spieler, die in Übereinstimmung mit Absatz 37.04 auf der Liste der 40 Spieler registriert sind, in die Liste der 20 Spieler aufgenommen werden.

37.06

Feldspieler dürfen auf der Liste der 20 Spieler nicht ersetzt werden. Torhüter dürfen jederzeit ersetzt werden, wobei vor Spielbeginn eine ärztliche Bescheinigung in einer der offiziellen UEFA-Sprachen der UEFA zu unterbreiten ist.

37.07

Die Vereine und ihre Verbände sind für die Einhaltung der Bestimmungen betreffend Spielberechtigung und Spielerlisten verantwortlich.