Grundsätzlich ist ein des Feldes und/oder der unmittelbaren Umgebung, einschließlich der technischen Zone, verwiesener Spieler oder Mannschaftsoffizieller automatisch für das nächste Spiel des Wettbewerbs gesperrt. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer die Strafe verschärfen, einschließlich einer Ausweitung auf andere Wettbewerbe.
Bei wiederholten Verwarnungen werden Spieler und Mannschaftsoffizielle nach drei Verwarnungen sowie nach jeder weiteren Verwarnung ungerader Zahl (fünfte, siebte usw.) für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt.
Ausnahmsweise verfallen alle Verwarnungen nach Abschluss der Viertelfinalbegegnungen. Sie werden nicht ins Halbfinale übernommen.
Nach dem Ausscheiden einer Mannschaft verfallen Verwarnungen und unverbüßte Gelbsperren.
Unverbüßte Rotsperren, die nicht im laufenden Wettbewerb verbüßt werden können, werden ins nächste Klubwettbewerbsspiel übernommen, für das der Spieler ansonsten spielberechtigt wäre.