Artikel 3 Anmeldung zum Wettbewerb - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
3.01

Die UEFA-Mitgliedsverbände (nachfolgend „Verbände“) dürfen gemäß ihrem jeweiligen Rang in der Koeffizientenrangliste, die anhand von Anhang D erstellt wird, den Sieger ihres nationalen Pokalwettbewerbs (nachstehend „nationaler Pokalsieger“) sowie eine bestimmte Anzahl weiterer Vereine für den Wettbewerb anmelden. Diese Rangliste bestimmt auch die Positionen der Verbände in der Eintrittsliste (vgl. Anhang A), die wiederum die Phase bestimmt, in der ein Verein in den Wettbewerb eintritt. Pro Verein darf nur eine Mannschaft angemeldet werden.

3.02

Die Verbände sind wie folgt vertreten (vgl. Anhang A):

  1. ein Vertreter: nationaler Pokalsieger;

  2. zwei Vertreter: nationaler Pokalsieger und der Verein, der in der nationalen Meisterschaft unmittelbar hinter dem letzten für die UEFA Champions League qualifizierten Verein platziert ist.

3.03

Qualifiziert sich der nationale Pokalsieger über seine nationale Meisterschaft für die UEFA Champions League und tritt daher in die UEFA Champions League ein, werden in der UEFA Europa League und der UEFA Europa Conference League (vgl. Anhang A) folgende Anpassungen vorgenommen:

  1. Der ursprünglich für den nationalen Pokalsieger bestimmte Wettbewerbseintritt ist für den in der nationalen Meisterschaft bestplatzierten Verein all derjenigen Vereine des betreffenden Verbands reserviert, die sich für die UEFA Europa League oder die UEFA Conference League qualifizieren.

  2. Die übrigen Vertreter der nationalen Meisterschaft treten zu dem Zeitpunkt in die UEFA Europa League oder die UEFA Europa Conference League ein, der ursprünglich für den unmittelbar vor ihnen platzierten Vertreter reserviert war.

  3. Der bestplatzierte, nicht für die UEFA Champions League oder die UEFA Europa League qualifizierte Verein qualifiziert sich für die Wettbewerbsphase der UEFA Europa League, die ursprünglich für den nationalen Pokalsieger oder gegebenenfalls für den am schlechtesten platzierten Vertreter der nationalen Meisterschaft in der UEFA Europa League reserviert war.

  4. Der in der nationalen Meisterschaft bestplatzierte, nicht für die UEFA Europa Conference League qualifizierte Verein qualifiziert sich für die Wettbewerbsphase der UEFA Europa Conference League, die ursprünglich für den am schlechtesten platzierten Vertreter der nationalen Meisterschaft in der UEFA Europa Conference League reserviert war.

3.04

Qualifiziert sich der für die UEFA Europa League qualifizierte nationale Pokalsieger auch über seine nationale Meisterschaft für die UEFA Europa League, werden in der UEFA Europa League und der UEFA Europa Conference League (vgl. Anhang A) folgende Anpassungen vorgenommen:

  1. Der ursprünglich für den Vertreter der nationalen Meisterschaft, der sich als nationaler Pokalsieger für die UEFA Europa League qualifiziert, bestimmte Wettbewerbseintritt ist für den in der nationalen Meisterschaft unmittelbar hinter dem nationalen Pokalsieger platzierten Verein reserviert.

  2. Der in der nationalen Meisterschaft bestplatzierte, nicht für die UEFA Europa League qualifizierte Verein qualifiziert sich für die Wettbewerbsphase der UEFA Europa League, die ursprünglich für den am schlechtesten platzierten Vertreter der nationalen Meisterschaft in der UEFA Europa League reserviert war.

  3. Die übrigen Vertreter der nationalen Meisterschaft treten zu dem Zeitpunkt in die UEFA Europa Conference League ein, der ursprünglich für den unmittelbar vor ihnen platzierten Vertreter reserviert war.

  4. Der in der nationalen Meisterschaft bestplatzierte, nicht für die UEFA Europa Conference League qualifizierte Verein qualifiziert sich für die Wettbewerbsphase der UEFA Europa Conference League, die ursprünglich für den am schlechtesten platzierten Vertreter der nationalen Meisterschaft in der UEFA Europa Conference League reserviert war.

3.05

Qualifiziert sich der für die UEFA Europa League qualifizierte nationale Pokalsieger über seine nationale Meisterschaft auch für die UEFA Europa Conference League, werden in der UEFA Conference League (vgl. Anhang A) folgende Anpassungen vorgenommen:

  1. Der ursprünglich für den Vertreter der nationalen Meisterschaft, der sich als nationaler Pokalsieger für die UEFA Europa League qualifiziert, bestimmte Wettbewerbseintritt ist für den in der nationalen Meisterschaft unmittelbar hinter dem nationalen Pokalsieger platzierten Verein reserviert.

  2. Die übrigen Vertreter der nationalen Meisterschaft treten zu dem Zeitpunkt in den Wettbewerb ein, der ursprünglich für den unmittelbar vor ihnen platzierten Vertreter reserviert war.

  3. Der in der nationalen Meisterschaft bestplatzierte, nicht für die UEFA Europa Conference League qualifizierte Verein qualifiziert sich für die Wettbewerbsphase der UEFA Europa Conference League, die ursprünglich für den am schlechtesten platzierten Vertreter der nationalen Meisterschaft in der UEFA Europa Conference League reserviert war.

3.06

Vereine, die in der Qualifikationsphase oder den Playoffs der UEFA Champions League und/oder der UEFA Europa League ausscheiden, werden wie folgt zur laufenden UEFA Europa League und/oder UEFA Europa Conference League zugelassen:

UEFA Champions League (UCL)
Ausscheidungsphase

UEFA Europa League (UEL)
Eintritts-/
Ausscheidungsphase

UEFA Europa Conference League (UECL)
Eintrittsphase

Vorrunde des UCL-Meisterwegs

2. Qualifikationsrunde des UECL-Meisterwegs

1. Qualifikationsrunde des UCL-Meisterwegs

2. Qualifikationsrunde des UECL-Meisterwegs

2. Qualifikationsrunde des UCL-Meisterwegs

3. Qualifikationsrunde des UEL-Meisterwegs

Playoffs des UECL-Meisterwegs

3. Qualifikationsrunde des UCL-Meisterwegs

Playoffs der UEL

UECL-Gruppenphase

Playoffs des UCL-Meisterwegs

UEL-Gruppenphase

2. Qualifikationsrunde des UCL-Ligawegs

3. Qualifikationsrunde des UEL-Hauptwegs

Playoffs des UECL-Hauptwegs

3. Qualifikationsrunde des UCL-Ligawegs

UEL-Gruppenphase

Playoffs des UCL-Ligawegs

UEL-Gruppenphase

3.07

Zudem werden die acht nach Abschluss der Gruppenphase der UEFA Champions League drittplatzierten Vereine zu den K.-o.-Runden-Playoffs der UEFA Europa League zugelassen.

3.08

Der Titelhalter der UEFA Europa League wird zur Gruppenphase der UEFA Champions League zugelassen. Qualifiziert sich der Titelhalter der UEFA Europa League über einen seiner nationalen Wettbewerbe für die UEFA Europa League, so wird die Anzahl der Plätze, die dem Verband des Titelhalters in der UEFA Europa League zustehen, um einen Platz verringert.

3.09

Der Titelhalter der UEFA Europa Conference League ist für die Gruppenphase automatisch qualifiziert, auch wenn er sich über seine nationalen Wettbewerbe nicht für diesen Wettbewerb qualifiziert hat. Qualifiziert sich der Titelhalter der UEFA Europa Conference League über einen seiner nationalen Wettbewerbe für die UEFA Europa Conference League, so wird die Anzahl der Plätze, die dem Verband des Titelhalters in der UEFA Europa Conference League zustehen, um einen Platz verringert.

3.10

Qualifiziert sich der Titelhalter der UEFA Europa Conference League über einen seiner nationalen Wettbewerbe für die UEFA Europa League, so wird der frei gewordene Platz wie folgt neu besetzt (vorbehaltlich Abs. 3.07 des Reglements der UEFA Champions League):

  1. Ein in der Gruppenphase frei gewordener Platz wird durch den nationalen Pokalsieger des Verbands auf Platz 7 der Eintrittsliste neu besetzt (oder, falls dieser sich über seine nationale Meisterschaft für die UEFA Champions League qualifiziert, durch den Verein, der ihn ersetzt), und der Hauptweg wird entsprechend angepasst, wobei nationale Pokalsieger im Hauptweg der UEFA Europa League und der UEFA Europa Conference League Vorrang hat (oder, falls dieser sich für die UEFA Champions League qualifiziert, der Verein, der ihn ersetzt).

  2. Ein in der Qualifikationsphase oder in den Playoffs frei gewordener Platz wird entsprechend angepasst, wobei der nationale Pokalsieger im Hauptweg der UEFA Europa League und der UEFA Europa Conference League Vorrang hat (oder, falls dieser sich für die UEFA Champions League qualifiziert, der Verein, der ihn ersetzt).

3.11

Qualifiziert sich der Titelhalter der UEFA Europa Conference League über seine nationale Meisterschaft für die UEFA Champions League, darf er zwischen einem Eintritt in die UEFA Champions League oder in die Gruppenphase der UEFA Europa League wählen (vgl. Absatz 3.08). Entscheidet er sich für den Eintritt in die UEFA Champions League, wird sein Platz in der Gruppenphase der UEFA Europa League frei. Der frei gewordene Platz wird gemäß Absatz 3.10 neu besetzt.

3.12

Qualifizieren sich der Titelhalter der UEFA Champions League oder der UEFA Europa League über einen seiner nationalen Wettbewerbe für die UEFA Europa League, wird der frei gewordene Platz gemäß Absatz 3.10 neu besetzt.