Artikel 54 Genehmigung der Spielkleidung - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
54.01

Das UEFA-Ausrüstungsreglement findet für alle Spiele des Wettbewerbs Anwendung, sofern das vorliegende Reglement nichts anderes vorsieht.

54.02

Ausnahmsweise gelten für alle Spiele der Qualifikationsphase und Playoffs die nationalen Ausrüstungsreglemente der jeweiligen Verbände, sofern die Sponsorenwerbung auf der Spielkleidung Artikel 27 UEFA-Ausrüstungsreglement entspricht und die Spielkleidung für nationale Wettbewerbsspiele genehmigt und bei solchen getragen wurde.

54.03

Alle Vereine müssen der UEFA-Administration das Genehmigungsformular für die Spielkleidung fristgerecht zur Genehmigung online einreichen.

54.04

Die ab der Gruppenphase von den Vereinen verwendete Spielkleidung unterliegt der Genehmigung durch die UEFA-Administration. Für die Einreichung je eines Satzes der Haupt- und Ersatzspielkleidung der Feldspieler und Torhüter sowie jeglicher zusätzlicher Spielkleidung und/oder Artikel, die zur Spielkleidung gehören (Trikot, Hose und Stutzen), bei der UEFA-Administration gelten folgende Fristen:

  1. 10. Juli 2023 für Vereine, die automatisch für die Playoffs oder die Gruppenphase qualifiziert sind;

  2. 18. August 2023 für Vereine, die sich über die Qualifikationsphase für die Playoffs qualifizieren müssen.