Artikel 59 Andere Mannschaftsausrüstung - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
59.01

Ab den Gruppenspielen darf von Spielern und Vereinsoffiziellen getragene Nicht-Spielkleidung Sponsorenwerbung und Herstelleridentifikation gemäß UEFA-Ausrüstungsreglement aufweisen. Diese Bestimmung gilt:

  1. für alle Aktivitäten im Stadion am Vortag des Spiels;

  2. für alle offiziellen Trainingseinheiten vor dem Spiel;

  3. für alle Medienaktivitäten vor und nach dem Spiel (insbesondere für Interviews, Medienkonferenzen sowie den Aufenthalt in der Gemischten Zone);

  4. am Spieltag von der Ankunft im Stadion bis zum Verlassen des Stadions.

59.02

Ab den Gruppenspielen muss jegliche zusätzliche Spezialausrüstung wie Materialtaschen, medizinische Taschen, Trinkbehälter, Decken, Handtücher usw. frei von Herstelleridentifikation und Sponsorenwerbung sein, sofern im UEFA-Ausrüstungsreglement nichts anderes angegeben ist. Diese Bestimmung gilt:

  1. für alle Aktivitäten im Stadion am Vortag des Spiels;

  2. für alle offiziellen Trainingseinheiten vor dem Spiel;

  3. für alle Medienaktivitäten vor und nach dem Spiel (insbesondere für Interviews, Medienkonferenzen sowie den Aufenthalt in der Gemischten Zone);

  4. am Spieltag von der Ankunft im Stadion bis zum Verlassen des Stadions.