Simultanübertragungen oder zeitversetzte Übertragungen auf öffentlichen Bildschirmen außerhalb des Stadions, in dem das Spiel ausgetragen wird (z.B. in den Stadien der beiden teilnehmenden Vereine oder an irgendeinem öffentlichen Ort), können unter folgenden Umständen bewilligt werden:
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Erteilung einer Lizenz durch die UEFA; und
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Genehmigung durch die audiovisuellen Rechteinhaber im Gebiet des Public Viewing und durch die öffentlichen Behörden.