Artikel 31 Spielberechtigung - Superpokal

Reglement des UEFA-Superpokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
SCUP
Edition
2023
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
31.01

Zum Wettbewerb zugelassen sind Spieler, die bis zum 8. August 2023 (24.00 Uhr MEZ) bei der UEFA registriert und für einen Verein spielberechtigt sind sowie alle in den folgenden Bestimmungen aufgeführten Bedingungen erfüllen. Nur Spieler, die ordnungsgemäß bei der UEFA auf der A- oder B-Liste registriert sind, können ausstehende Spielsperren rechtmäßig verbüßen.

31.02

Jeder Spieler muss ordnungsgemäß bei seinem Nationalverband in Übereinstimmung mit den eigenen Regeln des Verbands und jenen der FIFA, insbesondere dem FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern, als Spieler des betreffenden Vereins registriert sein.

31.03

Jeder am Wettbewerb teilnehmende Spieler muss eine von seinem Verband ausgestellte Spielerlizenz oder einen gültigen Reisepass/Personalausweis, beides versehen mit Foto und vollständiger Geburtsangabe (Tag, Monat, Jahr), mit sich führen. Der Schiedsrichter oder der UEFA-Spieldelegierte kann die Vorlage der Personalausweise/Reisepässe der auf dem Spielblatt eingetragenen Spieler verlangen.

31.04

Alle Spieler müssen sich in dem im Medizinischen Reglement der UEFA vorgesehenen Umfang einer medizinischen Untersuchung unterziehen.

31.05

Der Verein trägt die Rechtsfolgen, wenn er einen Spieler einsetzt, der nicht auf Liste A oder B aufgeführt oder aus einem anderen Grund nicht spielberechtigt ist.

31.06

Ein Spieler, der am UEFA-Superpokal teilnimmt, darf unter Vorbehalt der in den Reglementen der UEFA Champions League, der UEFA Europa League, der UEFA Europa Conference League und der UEFA Youth League festgehaltenen Bedingungen in anderen UEFA-Klubwettbewerben eingesetzt werden.

31.07

Die UEFA-Administration entscheidet über die Spielberechtigung. Angefochtene Entscheidungen werden von der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer behandelt.