Artikel 48 Medienaktivitäten am Vortag des Spiels - Superpokal

Reglement des UEFA-Superpokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
SCUP
Edition
2023
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
48.01

Beide Vereine müssen ihre Trainingseinheit am Vortag des Spiels den Medien gemäß einem mit der UEFA vorab vereinbarten Zeitplan vollständig zugänglich machen. Diese Trainingseinheiten finden vorbehaltlich einer im Voraus mit der UEFA getroffenen anders lautenden Vereinbarung im Spielstadion statt und können live übertragen werden.

48.02

Hält ein Verein am Vortag des Spiels keine vollständige Trainingseinheit ab, müssen in Vereinbarung mit der UEFA anderweitige Vorkehrungen getroffen werden, die es den Medien erlauben, Zugang zur Vorbereitung der Mannschaft zu haben.

48.03

Jeder Verein muss am Vortag des Spiels eine Medienkonferenz im Spielstadion abhalten. Bei jeder Medienkonferenz müssen mindestens der Cheftrainer der Mannschaft und ein Spieler (vorzugsweise zwei Spieler) anwesend sein. Ist sein Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt, hat der Verein die Möglichkeit, ihn bei der Medienkonferenz vor dem Spiel mit dem Trainerassistenten zu ersetzen. Die beiden Medienkonferenzen sind von den beiden Vereinen und der UEFA anzusetzen und beginnen zwischen 12.00 und 20.00 Uhr Ortszeit. Medienkonferenzen können live übertragen werden.

48.04

Jeder Verein muss am Vortag jedes seiner Spiele seinen Cheftrainer und einen Spieler für ein kurzes Interview zur Verfügung stellen, das vom wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber seines Landes und vom wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber des Landes des gegnerischen Vereins durchgeführt wird. Nutzt der wichtigste audiovisuelle Rechteinhaber des Landes der beiden Vereine diese Gelegenheit nicht, so kann die UEFA die Interviews durchführen, um den Inhalt allen audiovisuellen Rechteinhabern zur Verfügung zu stellen.