Artikel 67 Unvorhergesehene Fälle - Nations League

Reglement der UEFA Nations League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
UNL
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
67.01

Über alle in diesem Reglement nicht angeführten Angelegenheiten, wie Fälle höherer Gewalt, entscheidet der UEFA-Dringlichkeitsausschuss. Sollte dies aus Zeitgründen nicht möglich sein, entscheidet der UEFA-Präsident oder in dessen Abwesenheit der UEFA-Generalsekretär. Solche Entscheide sind endgültig.