Artikel 33 Spielblatt - Qualifikation zur Frauen-WM

Reglement des europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2023

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
FWWC
Edition
2021-23
Language
Deutsch
Enforcement Date
11 July 2021
33.01

Vor Spielen müssen die Mannschaften auf dem jeweiligen Spielblatt die Nummern, Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten und gegebenenfalls die Trikotnamen der 23 Kaderspielerinnen angeben. Außerdem sind die Vor- und Nachnamen und Funktionen der Offiziellen anzugeben, die auf oder neben der Ersatzbank Platz nehmen. Die Torhüterinnen und Spielführerinnen müssen als solche bezeichnet sein. Die Spielerinnen müssen die auf dem Spielblatt angegebene Nummer auf Trikot und Hose tragen.

33.02

Die elf auf dem Spielblatt als Teil der Startformation gekennzeichneten Spielerinnen (Spielerinnen der Startformation), beginnen das Spiel, die übrigen Spielerinnen sind die Ersatzspielerinnen.

33.03

Jede Mannschaft muss ihr Spielblatt vom bevollmächtigten Verbandsoffiziellen validieren lassen und es mindestens 75 Minuten vor Spielbeginn einreichen.

33.04

Es dürfen bis zu fünf der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspielerinnen eingesetzt werden. Ausnahmsweise darf ausschließlich in der Verlängerung eine sechste auf dem Spielblatt aufgeführte Ersatzspielerin eingesetzt werden. Jede Mannschaft hat für ihre Auswechslungen Anrecht auf drei Spielunterbrechungen (in der Verlängerung darf eine weitere Unterbrechung erfolgen). Auswechslungen, die vor Beginn des Spiels, in der Halbzeitpause, zwischen dem Ende der regulären Spielzeit und der Verlängerung bzw. in der Halbzeitpause der Verlängerung vorgenommen werden, gelten nicht als Spielunterbrechung. Ersetzte Spielerinnen dürfen am Spiel nicht wieder teilnehmen.

33.05

Nachdem die validierten Spielblätter eingereicht wurden, sind keine Änderungen mehr erlaubt. Vor Spielbeginn sind folgende Ausnahmen möglich:

  1. Ist eine der Spielerinnen, die auf dem Spielblatt als Teil der Startformation aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, zu beginnen, darf sie durch eine der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspielerinnen ersetzt werden. Diese Ersatzspielerin darf dann durch eine nicht auf dem Spielblatt aufgeführte (jedoch in der Liste der 23 Spielerinnen gemäß Absatz 37.01 enthaltene), registrierte Spielerin ersetzt werden. Die ersetzte Spielerin wird vom Spielblatt gestrichen. Die Anzahl noch verfügbarer Ersatzspielerinnen wird nicht reduziert, sodass während des Spiels weiterhin fünf Spielerinnen ausgewechselt werden dürfen.

  2. Ist eine der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspielerinnen körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, darf sie durch eine nicht auf dem Spielblatt aufgeführte (jedoch in der Liste der 23 Spielerinnen gemäß Absatz 37.01 enthaltene), registrierte Spielerin ersetzt werden.

  3. Sind alle auf dem Spielblatt aufgeführten Torhüterinnen körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, dürfen sie unter Vorbehalt der Genehmigung durch die UEFA durch Torhüterinnen ersetzt werden, die ursprünglich nicht auf dem Spielblatt aufgeführt waren.

Der betreffende Verband muss der UEFA-Administration auf Anfrage entsprechende Arztzeugnisse unterbreiten.