Doping ist verboten und wird bestraft. Bei Verstößen gegen Antidoping-Vorschriften leitet die UEFA gegen die Fehlbaren ein Disziplinarverfahren ein und verhängt angemessene Disziplinarmaßnahmen gemäß UEFA-Rechtspflegeordnung und UEFA-Dopingreglement. Dies kann die Anordnung provisorischer Maßnahmen beinhalten.
Die UEFA kann eine Spielerin jederzeit einer Dopingkontrolle unterziehen.