Artikel 39 Datenkoordinator und Werbebanden-Techniker - Champions League

Reglement der UEFA Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
39.01

Für die Qualifikationsphase hat der Heimverein sicherzustellen, dass dem zwecks Live-Datenerfassung ernannten UEFA-Datenkoordinator (Venue Data Coordinator – VDC):

  1. vom Morgen des Spiels bis 90 Minuten nach dem Schlusspfiff ein Kommentatorenplatz (oder ein gleichwertiger Platz) mit Breitband-Internetzugang zur Verfügung steht;

  2. eine Akkreditierung gegeben wird, die ihm Zugang zur Schiedsrichterumkleidekabine gewährt.

39.02

Ab den Playoffs hat der Heimverein sicherzustellen, dass dem von der UEFA bezeichneten Werbebanden-Techniker:

  1. während des Spiels ein Kommentatorenplatz (oder ein gleichwertiger Platz) zur Verfügung steht;

  2. eine Akkreditierung gegeben wird, die ihm Zugang zu diesem Platz gibt (falls die UEFA nichts anderes vorsieht).