Artikel 50 Andere Mannschaftsausrüstung - Futsal Champions League

Reglement der UEFA Futsal Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
UFCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 May 2023
50.01

Von Spielern benutzte Schutzkleidung muss einfarbig, grundsätzlich in der gleichen Farbe wie das Trikot (Ellenbogenschoner) bzw. die Hose (Knieschoner) sein. Auf jedem Ellenbogen- und Knieschoner darf eine höchstens 20 cm2 große Herstelleridentifikation frei positioniert werden. Alternativ darf eine solche Schutzkleidung schwarz oder weiß sein. Sie darf nicht übermäßig hervorstehen und weder Mannschaftsidentifikation oder Sponsorenlogos aufweisen noch Wörter oder Bilder enthalten.

50.02

Bei allen Spielen des Wettbewerbs sollte der Spielführer die Kapitänsbinde mit dem Logo eines UEFA-Programms aus dem Bereich soziale Verantwortung tragen, die den teilnehmenden Vereinen von der UEFA zur Verfügung gestellt wird.

50.03

Für die Endphase darf von Spielern und Vereinsoffiziellen getragene Nicht-Spielkleidung Sponsorenwerbung und Herstelleridentifikation gemäß UEFA-Ausrüstungsreglement aufweisen. Diese Bestimmung gilt:

  1. für alle Aktivitäten in der Halle am Vortag des Spiels;

  2. für alle offiziellen Trainingseinheiten vor dem Spiel;

  3. für alle Medienaktivitäten (insbesondere für Interviews, Medienkonferenzen sowie den Aufenthalt in der Gemischten Zone);

  4. an einem Spieltag von der Ankunft in der Halle bis zum Verlassen der Halle.

50.04

Für die Endphase dürfen bei offiziellen Trainingseinheiten sowie während des Aufwärmens vor dem Spiel und des Aufwärmens von Ersatzspielern nur die von der UEFA zur Verfügung gestellten Überzüge verwendet werden.