Artikel 60 Akkreditierungen und Zugangsrechte - Futsal Champions League

Reglement der UEFA Futsal Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
UFCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 May 2023
60.01

Sofern keine Schutznetze die Sicht versperren, können Fotografen in den Bereichen hinter den Werbebanden zwischen dem Tor und den Spielfeldecken arbeiten. Sie dürfen die Seite nur während der Halbzeitpause wechseln oder gegebenenfalls in der Pause vor Beginn der Verlängerung. Fotografen dürfen mit dem Einverständnis des Ausrichters von der Tribüne aus arbeiten, vorausgesetzt, dass sie sich in einem dafür vorgesehenen Bereich aufhalten. Sie dürfen alle Elemente des Spiels fotografieren, d.h. das Aufwärmen der Mannschaften, die Aufreihung der Mannschaften, das Händeschütteln und den Münzwurf, das Spiel an sich und alle Zeremonien nach dem Spiel.

60.02

Zu den Medienkonferenzen nach dem Spiel sind Fotografen bei genügend Platz zugelassen. In der Gemischten Zone oder in Interview-Bereichen darf jedoch nicht fotografiert werden.

60.03

Den Medienvertretern ist es untersagt, das Spielfeld vor, während oder nach dem Spiel zu betreten. Davon ausgenommen ist die Filmcrew des Host Broadcasters, welche die Aufreihung der Mannschaften vor dem Spiel mit der tragbaren Kamera filmt, und bis zu zwei Kamera-Teams des Host Broadcasters, welche die Mannschaften nach dem Schlusspfiff filmen. Dasselbe gilt für den Tunnelbereich und die Umkleidekabinen. Davon ausgenommen sind von der UEFA genehmigte Flash-Interview-Positionen und eine Kamera des Host Broadcasters, welche die folgenden Ereignisse filmt:

  1. Ankunft der Mannschaften (bis zur Umkleidekabine);

  2. Spieler im Tunnel vor dem Spiel;

  3. Rückkehr der Spieler auf den Platz zu Beginn der zweiten Halbzeit.

60.04

Als Medienvertreter dürfen nur eine beschränkte Anzahl von Fotografen, Kameraleuten und das für die Produktion erforderliche Personal der audiovisuellen Rechteinhaber, die allesamt über eine entsprechende Innenraumakkreditierung verfügen müssen, den Bereich zwischen den Spielfeldbegrenzungen und den Zuschauertribünen betreten.

60.05

Vorbehaltlich des vorherigen Einverständnisses des Vereins dürfen eine Kamera des Host Broadcasters sowie die UEFA die Umkleidekabinen vor dem Spiel betreten, um die Trikots und die Ausrüstung der Spieler zu filmen. Vorbehaltlich des vorherigen Einverständnisses des Heimvereins darf der Host Broadcaster auch einen kurzen Kommentar des Chefreporters oder Moderators in dessen Umkleidekabine filmen. Vorbehaltlich des vorherigen Einverständnisses des Gastvereins darf der Haupt-Broadcaster des Gastvereins in dessen Umkleidekabine einen kurzen Kommentar filmen. Jeder zusätzliche Zugang zu den Umkleidekabinen für Medienvertreter (z.B. Siegesfeier) ist mit der entsprechenden Mannschaft im Voraus abzusprechen.

60.06

Für je eine Filmcrew pro Mannschaft ist eine Position in der Haupttribüne vorzusehen, von der aus Filmaufnahmen für technische Zwecke gemacht werden können. Im Allgemeinen sollten die Filmcrews eine zentrale Position oder eine zwischen den Mannschaften und dem lokalen Medienverantwortlichen abgesprochene Position erhalten.