Artikel 57 Kommerzielle Rechte – Endphase - Futsal Champions League

Reglement der UEFA Futsal Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
UFCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 May 2023
57.01

Die UEFA ist ausschließliche Inhaberin aller kommerziellen Rechte im Zusammenhang mit der Endphase. Die UEFA behält sich ausdrücklich alle derartigen kommerziellen Rechte vor und hat das exklusive Recht, alle Einnahmen aus der Verwertung dieser kommerziellen Rechte zu verwenden, einzubehalten und zu verteilen.

57.02

Für die Endphase hat die UEFA das exklusive Recht, Partner zu bestimmen. Diese von der UEFA ernannten Partner (und alle anderen von der UEFA ernannten Dritten) können – insbesondere bezüglich ihrer Produkte und/oder Dienstleistungen – das exklusive Recht haben, bestimmte kommerzielle Rechte an der UEFA Futsal Champions League und den dazugehörigen Spielen zu verwerten. Die Vereine müssen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Um- und Durchsetzung der Rechte, welche die UEFA diesen Partnern gewährt, sicherzustellen. Die Partner der Vereine oder andere Personen, die von Vereinen oder über Vereine kommerzielle Rechte erworben haben, dürfen sich nicht als Partner der Endphase präsentieren oder sich auf andere Weise mit dieser und/oder dem Wettbewerb im Allgemeinen in Verbindung bringen.

57.03

Gemäß Kapitel X und dem UEFA-Ausrüstungsreglement ist die Werbung auf der Spielkleidung von der in Absatz 57.02 erwähnten Exklusivität ausgenommen.

57.04

Für die Endphase werden keinerlei von Mitgliedsverbänden und/oder deren angeschlossenen Organisationen und Vereinen gemäß Absatz 56.02 eingegangene bestehende Verträge anerkannt, einschließlich Verträgen betreffend die Verwertung von Medienrechten an audiovisueller, hörfunktechnischer, interaktiver und elektronischer Ausstrahlung, Werbung, Merchandising und Lizenzierung, reservierter Sitzplätze oder anderer, im Zusammenhang mit den Trainingseinrichtungen gewährter Rechte.