Artikel 51 Finanzielle Grundsätze – gesamter Wettbewerb - Futsal Champions League

Reglement der UEFA Futsal Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
UFCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 May 2023
51.01

Die von der UEFA überwiesenen Beträge verstehen sich als Bruttobeträge. Folglich sind darin jegliche Steuern, Abgaben und Gebühren inbegriffen.

51.02

Die Gastvereine übernehmen ihre internationalen Reisekosten zum und vom Spielort selbst. Jeder Verein erhält pro Runde von der UEFA einen Beitrag in Höhe von EUR 10 000 an die internationalen Reisekosten.

51.03

Alle Zahlungen an die Vereine erfolgen in Euro auf das Bankkonto des betreffenden Verbands. Der Verein ist für die Koordination des Transfers vom Bankkonto des Verbands auf das Bankkonto des Vereins zuständig.